Haushaltshilfe kommt zum Einsatz 

  • wenn die Mutter im Krankenhaus, in einer Reha-Maßnahme oder auf Kur ist
  • wenn die Mutter krank zuhause ist und Kinder und Haushalt nicht versorgen kann
  • bei Risikoschwangerschaft und nach der Entbindung
  • wenn die Mutter vorübergehend körperlich oder seelisch überfordert ist
  • in besonders schwierigen Situationen, zum Beispiel bei Alleinerziehenden oder wenn es darum geht, Familienmitglieder zu entlasten, die Behinderte oder chronisch Kranke pflegen

Familienpflege ist eine Leistung der Gesetzlichen Krankenkassen, die vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden muss.

Bei Krankenhausaufenthalt und anderen stationären Behandlungen ist die Haushaltshilfe eine Pflichtleistung der Kassen.

Wenn die Mutter krank zuhause oder in ambulanter Behandlung ist, ist eine Haushaltshilfe eine freiwillige Leistung der Kassen, die in der Satzung geregelt ist.

Kontakt:

HWS - BRAUNSCHWEIG

Steinriedendamm 12 

38108 Braunschweig 

 

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