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Haushaltshilfe kommt zum Einsatz
Familienpflege ist eine Leistung der Gesetzlichen Krankenkassen, die vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden muss. Bei Krankenhausaufenthalt und anderen stationären Behandlungen ist die Haushaltshilfe eine Pflichtleistung der Kassen. Wenn die Mutter krank zuhause oder in ambulanter Behandlung ist, ist eine Haushaltshilfe eine freiwillige Leistung der Kassen, die in der Satzung geregelt ist. | Kontakt: HWS - BRAUNSCHWEIG Steinriedendamm 12 38108 Braunschweig
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