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ImpressumHWS-BRAUNSCHWEIG Grimm Inhaber: Klaus-Dieter Grimm Mühlenacker 1 38527 Meine
Email: grimm@hws-braunschweig.de Internet: www.hws-braunschweig.de
Steuernummer: 14/115/0439 Allgemeine Geschäftsbestimmungen(AGB)
Unsere angebotenen Dienstleistungen erfolgen aufgrund nachfolgender Geschäftsbedingungen:
1.Geltung der AGB Die Erbringung von Dienstleistungen der HWS - Haushaltshilfen oder der Familien & Seniorenhilfe erfolgt auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Für die Betreuung von Wohnungen bzw. Häusern bei Abwesenheit der Besitzer gelten gesonderte AGB, diese senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu. Sollte eineder folgenden Bestimmungen nichtig sein oder werden, behalten die übrigenBestimmungen ihre Gültigkeit. 2. DienstleistungsangebotDas Dienstleistungsangebot der HWS - Haushaltshilfen oder der Familien & Seniorenhilfe umfasst hauptsächlich die Bereiche Haushaltshilfe und Reinigungsarbeiten, Seniorenbetreuung, Kinderbetreuung, kleinere Renovierungshilfen und Kleinreparaturen sowie die Betreuung von Häusern, Wohnungen bei Abwesenheit der Besitzer (siehe hierzu Punkt 1). WeitereDienstleistungen können angeboten werden. Dieangebotenen Dienstleistungen werden individuell auf die jeweiligen Bedürfnisseund Wünsche des einzelnen Auftraggebers abgestimmt. Die HWS - Haushaltshilfen oder der Familien & Seniorenhilfe bieten ihre Dienstleistungen sowohl Privathaushalten als auch Firmen, Institutionen und Einrichtungen an. 3. VertragsabschlussEin Dienstleistungsvertrag zwischen der HWS - Haushaltshilfen oder der Familien & Seniorenhilfe und dem Auftraggeber kommt durch eine mündliche oder schriftliche Auftragsvereinbarung zustande. Die Dauer des Vertragesrichtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung, eine Kündigungsfrist wird nicht vereinbart. 4. LeistungenDie HWS - Haushaltshilfen oder der Familien & Seniorenhilfe stellen ausschließlich Personal zur Verfügung. Sie garantieren,dass alle Mitarbeiter ordnungsgemäß angemeldet und versichert (Unfall undHaftpflicht) sind. Material und Arbeitsgeräte sind grundsätzlich vom Auftraggeber zu stellen, andere Vereinbarungen können jedoch getroffen werden. Die HWS - Haushaltshilfen oder der Familien & Seniorenhilfe behalten sich vor, einzelne Aufträge abzulehnen. 5. Gewährleistung und HaftungMängel bei der durch Mitarbeiter der HWS - Haushaltshilfen oder der Familien & Seniorenhilfe bei der Dienstleistungserbringung verursacht werden reguliert, wenn diese unverzüglich vom Auftraggeber direkt (nicht durch den Mitarbeiter) der Leitung der zuständigen HWS - Haushaltshilfen oder der Familien & Seniorenhilfe mitgeteilt werden. Eine weitere Haftung durch die HWS - Haushaltshilfen oder der Familien & Seniorenhilfe ist ausgeschlossen. wenn diese unverzüglich vom Auftraggeber direkt (nicht durch den Mitarbeiter) der Leitung der zuständigen HWS - Haushaltshilfen oder der Familien & Seniorenhilfe mitgeteilt werden. Eine weitere Haftung durch die HWS - Haushaltshilfen oder der Familien & Seniorenhilfe ist ausgeschlossen. 6 .ZahlungsbedingungenEine Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung der Dienstleistung, bei Daueraufträgen jeweils am Monatsende. Die Bezahlung durch den Auftraggeber erfolgt ohne Abzug spätetens 7 Tage nach Rechnungsdatum. Die Preise der Dienstleistung werden durch den einzelnen Vertrag bestimmt. Sofern keine andere Vereinbarung erfolgt, rechnet die HWS - Haushaltshilfen oder der Familien & Seniorenhilfe gegenüber dem Kunden die tatsächlich geleistete Stundenzahl nach dem vereinbarten Stundensatz ab. Für einen Einsatz gelten mind. zwei Stunden als vereinbart. Danach erfolgt die Abrechnung im 15 Minuten-Takt. Die Rechnungsstellung erfolgt bei Einzelaufträgen sofort, in allen anderen Fällen monatlich. Der Rechnungsbetrag 7 Tage nach Rechnungsstellung fällig und ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Konto zu überweisen. Sofern der Kunde in Zahlungsverzug gerät, behält sich die HWS - Haushaltshilfen oder der Familien & Seniorenhilfe vor, ihre Leistung ohne weitere Vorankündigung zurückzubehalten und im Falle der Mahnung 5,00 Euro Mahnkosten in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur für rechtskräftig festgestellte oder durch die HWS - Haushaltshilfen oder der Familien & Seniorenhilfe anerkannte Gegenansprüche. 7. SchweigepflichtAlle Mitarbeiter der HWS - Haushaltshilfen oder der Familien & Seniorenhilfe verpflichten sich, über alle bekannt gewordenen Informationen und Verhältnisse des Auftraggebers strengstens Stillschweigen zubewahren. 8. Kinder-und SeniorenbetreuungSollte während des Betreuungszeitraumes die betreffende Person krank und somit pflegebedürftig werden, so wird sich die mit der Betreuung beauftragten Person mit dem betreffenden Hausarzt in Verbindung setzen und die angegebenen Ansprechpartner informieren. Danach endet die Betreuungspflicht für die HWS - Haushaltshilfen oder der Familien & Seniorenhilfe. Das gilt ebenfalls für eine eventuelle Einweisung in ein Krankenhaus. 9. LeistungsabgrenzungDie HWS - Haushaltshilfen oder der Familien & Seniorenhilfe können keinen Pflegedienst und keinen gewerblichen Personentransport anbieten. Diese Leistungen müssen bei Bedarf durch andereAnbieter ergänzt werden. Falls ein Mitarbeiter der HWS - Haushaltshilfen oder der Familien & Seniorenhilfe den Auftraggeber oder eine andere Person im Zusammenhang mit dem Auftrag dennoch in seinem PKW mit nimmt, so ist dies ausdrücklich nicht Bestandteil des Dienstleistungsvertrages, sondern es handelt sich dann dabei nur um eine kostenlose und persönliche Gefälligkeit, für die die HWS - Haushaltshilfen oder der Familien & Seniorenhilfe jeden Haftungsanspruch ausschließen, der nicht durch die Pkw - Haftpflichtversicherung abgedeckt ist. 10. Verbot der MitarbeiterabwerbungDie Abwerbung oderzusätzliche stundenweise Beschäftigung von Mitarbeitern, welche Dienstleistungsaufträge im Auftrag HWS - Haushaltshilfen oder der Familien & Seniorenhilfe für den Auftraggeber ausführen, ist unzulässig. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie 6 Monate nach Beendigung der Tätigkeit keinen Versuch zu unternehmen, einen Mitarbeiter der HWS - Haushaltshilfen oder der Familien & Seniorenhilfe, der bei ihm eingesetzt ist oder war, abzuwerben oder anderweitig zu beschäftigen, weder direkt noch indirekt über Dritte. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass er diese Klausel als gültigen Bestandteil des Vertrages akzeptiert und der Verstoß gegen diese Bestimmung zum Schadensersatzverpflichtet. Der Auftraggeber erklärtsich weiter damit einverstanden, dass ein Verstoß gegen das Verbot der Mitarbeiter-Abwerbung einen pauschalierten Schadensersatz zur Folge hat, der in der Höhe von 12 Monatsgehältern des Mitarbeiters liegt. Der Auftraggebererklärt weiter, dass er diesen Betrag für angemessen erachtet um einen Schaden durch die Abwerbung für den Auftragnehmer zu kompensieren. 11. Zuständiges GerichtZuständiges Gericht bei Rechtsstreitigkeiten ist das jeweilige Amtsgericht der Stadt, in der die zuständige HWS - Haushaltshilfen oder der Familien & Seniorenhilfe ihren Sitz hat.
| Kontakt: HWS - BRAUNSCHWEIG
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